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Beitragsordnung

1.
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.

2.
Der Mitgliedsbeitrag, die Umlagen und der Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.

3.
Der jähliche Beitrag an den Verein beträgt:

Familienmitgliedschaft

56,- EUR

Einzelmitgliedschaft

41,- EUR

Kinder,Schüler, Jugendliche

18,- EUR

Azubis, Wehrpflichtige und Ersatzdienstleistende   
ab 18 bis 27 Jahre

20,- EUR

Mitglieder die das 70. Lebensjahr vollendet haben:

Familienmitgliedschaft

46,- EUR

Einzelmitgliedschaft

31,- EUR

4.
Jedes Mitglied ab 18 Jahren (Familie zählt als ein Mitglied) ist verpflichtet, einmal jährlich, von Freitagabend bis Sonntagabend - Hüttendienst bzw. Instandsetzungsarbeiten auf unserer Hütte in Schetteregg durchzuführen. Bei Nichterfüllung dieser Leistung ist ersatzweise ein Pauschalbetrag von 60,- EUR auf das Girokonto des Ski-Clubs zu überweisen.

Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind von dieser Verpflichtung befreit.

Der Vorstand kann bei Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, auf Antrag des Mitgliedes eine Entscheidung im Einzelfall treffen.
 
5.
Eine Änderung der Beitragsgrundlage (z.B. Abschluss der Ausbildung, Heirat etc.) sowie ein eventueller Anschriftenwechsel ist dem Vorstand mitzuteilen.
 
6.
In dem Beitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes enthalten.
 
7.
Der Einzug des Beitrages erfolgt durch Abbuchung jeweils zum 1. Februar jeden Jahres. Das Beitragskonto lautet:

Ski-Club Plochingen e.V.
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
Girokonto-Nr. 20 623 230 (BLZ 611 500 20)
 
8.
Mitglieder, die am Abbuchungsverfahren nicht teilnehmen, entrichten ihre Beiträge bis spätestens zum 1. Februar jeden Jahres auf vorgenanntes Girokonto.
Bei Mahnung werden Mahngebühren erhoben.

9.
Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab dem 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.

10.
Der Vereinsaustritt ist nur bis zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.

11.
Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
 
12.
Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit und brauchen keine Arbeitsleistung zu erbringen.
 
13.
Die Mitgliederverwaltung erflogt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.

 
Stand: 1. Januar 2011

Ski-Club Plochingen e.V.
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6. Stadtmeisterschaft 2012


02. Januar 2012

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01. Januar 2012

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16. Dezember 2011

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26. Februar 2011

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