Beitragsordnung
1.
Die Beitragsordnung regelt alle Einzelheiten über die Pflichten der Mitglieder zur Entrichtung von Beiträgen an den Verein.
Sie ist Bestandteil der Beitrittserklärung.
2.
Der Mitgliedsbeitrag, die Umlagen und der Umfang der zu erbringenden Arbeitsleistungen werden von der Mitgliederversammlung beschlossen.
3.
Familienmitgliedschaft
70,- EUR
Einzelmitgliedschaft
50,- EUR
Kinder und Jugendliche bis 17 Jahre
23,- EUR
In Ausbildung befindliche Mitglieder zw. 18 Jahre und max. 25. Jahre
34,- EUR
Mitglieder die das 70. Lebensjahr vollendet haben:
Familienmitgliedschaft
52,- EUR
Einzelmitgliedschaft
34,- EUR
4.
Jedes Mitglied ab 18 Jahren (Familie zählt als ein Mitglied) ist verpflichtet, einmal jährlich, von Freitagabend bis Sonntagabend – Hüttendienst bzw. Instandsetzungsarbeiten auf unserer Hütte in Schetteregg durchzuführen. Bei Nichterfüllung dieser Leistung ist ersatzweise ein Pauschalbetrag von 70,- EUR auf das Girokonto des Ski-Clubs zu überweisen.
Mitglieder, die das 70. Lebensjahr vollendet haben, sind von dieser Verpflichtung befreit.
Der Vorstand kann bei Mitgliedern, die aus gesundheitlichen Gründen vorzeitig aus dem Erwerbsleben ausscheiden, auf Antrag des Mitgliedes eine Entscheidung im Einzelfall treffen.
5.
6.
In dem Beitrag ist die Sportversicherung des Württembergischen Landessportbundes enthalten.
7.
Der Einzug des Beitrages erfolgt durch Abbuchung jeweils zum 1. Februar jeden Jahres. Das Beitragskonto lautet:
Ski-Club Plochingen e.V.
Kreissparkasse Esslingen-Nürtingen
IBAN DE85 6115 0020 0020 6232 30
BIC ESSLDE66XXX
8.
Bei Mahnung werden Mahngebühren erhoben.
9.
Bei Vereinseintritt bis zum 30. Juni ist der volle Beitrag, ab dem 1. Juli der halbe Beitrag zu entrichten.
10.
Der Vereinsaustritt ist nur bis zum Ende eines Kalenderjahres möglich und muss beim Vorstand bis zum 30. September schriftlich erklärt werden.
11.
Die durch die Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge treten rückwirkend zum 1. Januar eines jeden Jahres in Kraft, in dem der Beschluss gefasst wurde. Die Mitgliederversammlung kann durch Beschluss einen anderen Termin festsetzen.
12.
Ehrenmitglieder sind von der Pflicht zur Zahlung von Beiträgen und Umlagen befreit und brauchen keine Arbeitsleistung zu erbringen.
13.
Die Mitgliederverwaltung erflogt durch elektronische Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Ski-Club Plochingen e.V.
Der Vorstand
SKI - CLUB Plochingen e.V.
Tobias Gula
1. Vorsitzender
Hohenzollernstraße 44
73207 Plochingen